Güterrecht
Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Abmachungen, die die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten regeln. a. Güterstand.
eheliches (§§ 1363 ff. BGB) ist die Gesamtheit der die Vermögensverhältnisse der Ehegatten betreffenden Rechtssätze. Gesetzliches Güterrecht ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Zugewinngemeinschaft (Gütertrennung mit Zu- gewinnausgleich bei Ehebeendigung). Sie kann aber durch Ehevertrag abbedungen werden (§ 1408 BGB). Gütergemeinschaft, Gütertrennung Lit.: Börger, U., Eheliches Güterrecht, 1989
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