Gütezeichenist ein Wort- und/oder Bildzeichen o. ä., das nach Überprüfung der Qualifikationsmerkmale der Ware und/oder ihrer Herstellungsart in einem besonderen Verfahren anerkannt worden ist (z. B. „Wollsiegel“). Die Bezugnahme auf ein G. in einem Kaufvertrag bedeutet regelmäßig eine entsprechende Eigenschaftszusicherung durch den Verkäufer (Gewährleistung, 2). S. a. Marken (2).
Weitere Begriffe : übergesetzlicher Notstand | Originärer Eigentumserwerb | EG |
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