Garantiegeschäft
Bank
ist ein Bankgeschäft (§ 1 I 2 Nr. 8 KWG), nämlich die Übernahme von Bürgschaften (Avalkredit), Garantien (Garantievertrag) und sonstigen Gewährleistungen (z. B. wechsel- und scheckrechtliche Indossamentsverpflichtung, Schuldmitübernahme, Akkreditiveröffnung und -bestätigung, Akkreditiv) durch ein Kreditinstitut für andere. Für die Übernahme erhält das Kreditinstitut eine Avalprovision.
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