Garantiefunktion des Strafgesetzes Gem. Art.103 Abs. 2 GG, § 1 StGB kann eine Tat nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde (nullum crimen, nulla poena sine lege). Dieser Grundsatz gilt gern. § 3 OWiG auch für das Ordnungswidrigkeitenrecht.
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