Gast Bewirtung Wer als Gastwirt einem Kraftfahrer Alkohol ausgeschenkt hat, ist regelmäßig nur dann verpflichtet, das Weiterfahren des Gastes mit angemessenen und ihm möglichen Mitteln zu verhindern, wenn der Gast offensichtlich so betrunken ist, daß er sich nach verständiger Beurteilung nicht mehr eigenverantwortlich (im Sinne des Gaststättengesetzes) verhalten kann. Äußerstenfalls muß der Gastwirt sogar die Polizei verständigen.
Weitere Begriffe : Polizeirecht | Kreationstheorie | Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäfts |
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