GedächtnisDie Zeugnisablegung ist öffentlich- rechtliche Pflicht jedes ordnungsmässig als Zeuge Geladenen, so dass sie das Gericht erzwingen kann. Diese Zeugnispflicht umfasst weiter die Pflicht, das Gedächtnis durch nicht ungewöhnliche, zeitraubende oder mühevolle Vorbereitung aufzufrischen. Andernfalls sagt der Zeuge leichtfertig aus und läuft Gefahr, wegen fahrlässigen Falscheides nach § 163 StGB bestraft zu werden.
Weitere Begriffe : Hilfe zur Förderung der Verständigung | Vorfälligkeitsentschädigung | Sammelwerke |
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