Gedankenfreiheit das Grundrecht des Menschen, zu denken, was ihm beliebt. Da Eingriffsmöglichkeiten bisher kaum bestehen, ist die G. in den Verfassungen nicht ausdrücklich geregelt, ihr Bestehen ist aber untrennbarer Teil der Würde des Menschen. Menschenwürde, Gewissensfreiheit.
Weitere Begriffe : Staatsschuldenrecht | Lehrstuhl | Vertrag zugunsten Dritter |
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