Geburtsurkunde enthält ausser den in den Geburtsschein aufzunehmenden Angaben des Standesbeamten auch die Vor- und Familiennamen der Eltern des Kindes, deren Wohnort und ihre rechtliche Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft (§ 62 PersonenstandsG).
Weitere Begriffe : Trennungstheorie | Honorat | Bundeswahlleiter |
MMnews
|