Justizvollzugsanstalt

staatliche Einrichtung, in der die Freiheitsstrafen und die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung vollzogen werden.

(§ 1 StVollzG) ist die staatliche Einrichtung, in der die Freiheitsstrafen einschließlich der Jugendstrafe und die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie die Untersuchungshaft vollzogen werden. Verschiedentlich wird derzeit aus Kostengründen geprüft, ob eine J. von einem Unternehmer betrieben werden kann. Strafvollzug Lit.: JVA-Verzeichnis, 4. A. 1999

, Abk. JVA: Vollzugsbehörde zur Vollstreckung des staatlichen Strafanspruches. Die Justizvollzugsanstalten sind Anstalten der Landesjustizverwaltungen, in denen die Gefangenen verwahrt und die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Vollzugsziele vorgenommen werden.

Strafvollzug.




Vorheriger Fachbegriff: Justizverweigerung | Nächster Fachbegriff: Justizwachtmeister


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen