Geldkarte
ist die Karte, deren Inhaber in Höhe eines auf ihr elektronisch gespeicherten Wertes gegenüber dem jeweiligen System angeschlossenen Händlern unter Verwendung der Karte bargeldlos bezahlen kann (seit Ende 1996). Lit.: Hofmann, C., Die Geldkarte, 2001; Tegebauer, /., Die Geldkarte, 2002
Instrument des Electronic Cash, das mittels eines Chips als eine elektronische Geldbörse fungiert. Der Chip kann an Ladeterminals mit „Chipgeld” aufgeladen werden. Dabei wird von dem auf der Karte angegebenen Konto der entsprechende Betrag auf ein bankinternes Verrechnungskonto umgebucht, wodurch das Kreditinstitut seinen auftragsrechtlichen Vorschussanspruch gem. §§669, 675 BGB gegen den Karteninhaber verwirklicht. Der Karteninhaber kann bei an das Geldkarten-System angeschlossenen Unternehmen durch Abbuchung von dem gespeicherten Betrag Zahlung leisten. Dabei wird die Eingabe der PIN ersetzt durch einen elektronischen Autorisierungsdialog zwischen dem Prozessor im Chip der Geldkarte und der Händlerkarte im Kassenterminal. Das Karten ausgebende Kreditinstitut übernimmt gegenüber dem Unternehmen eine Zahlungsgarantie, die konkludent durch den Autorisierungsdialog vereinbart wird.
Vorheriger Fachbegriff: Geldforderung | Nächster Fachbegriff: Geldleistung