Gemeindewaisenrat

Hilfsorgan des Vormundschaftsgerichts bei der Auswahl eines Vormunds, Gegenvormunds oder Familienratsmitglieds (Vorschlagsrecht) und Überwachung der ordnungsgemässen Durchführung einer Vormundschaft. Die Aufgaben des G.es werden vom Jugendamt durchgeführt, § 7 JugendwohlfahrtsG.




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