Gemeinschaftsgebiet , Umsatzsteuer: umfasst das Inland der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 UStG sowie die gemeinschaftsrechtlichen Inlandsgebiete der übrigen EG-Mitgliedstaaten (übriges Gemeinschaftsgebiet). Zum übrigen Gemeinschaftsgebiet gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark (ohne Grönland und die Färoer), Estland, Finnland (ohne die Aland-Inseln), Frankreich (ohne die überseeischen Departements Guadeloupe, Guyana, Martinique und Reunion) zuzüglich des Fürstentums Monaco, Griechenland (ohne Berg Athos), Irland, Italien (ohne Livigno, Campione d\' Italia, San Marino und den zum italienischen Hoheitsgebiet gehörenden Teil des Luganer Sees), Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (ohne die überseeischen Gebiete Aruba und Niederländische Antillen), Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Madeira und der Azoren), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Balearen, ohne Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla), Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (ohne die überseeischen Länder und Gbiete und die Selbstverwaltungsgebiete der Kanalinseln Jersey und Guernsey) zuzüglich der Insel Man, Zypern (ohne die Landesteile, in denen die Regierung der
Weitere Begriffe : Teilvollstreckung | Zuzahlungen | Oberste Gerichtshöfe des Bundes |
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