Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Unionin Luxemburg ist das seit 1. 10. 2006 mit sieben Richtern besetzte erste Fachgericht der Europäischen Union für Rechtsstreitigkeiten zwischen Bediensteten der Europäischen Union und europäischen Einrichtungen. Es soll das Gericht erster Instanz der europäischen Gemeinschaften entlasten. Über Einsprüche gegen seine Entscheidungen entscheidet das Gericht erster Instanz der europäischen Gemeinschaften.
Weitere Begriffe : Unversetzbarkeit des Richters | Beweisvermutung | Erfolgsort |
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