Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaftenin Luxemburg ist das auf Art. 225 EGV gegründete, am 31. 10. 1989 konstituierte Gericht der Europäischen Gemeinschaften, das der Entlastung des Europäischen Gerichtshofs dienen soll. Es ist mit 27 Richtern besetzt. Es ist zuständig für Wettbewerbsstreitigkeiten, bestimmte Verfahren nach dem Europäische Gesellschaft für Kohle und Stahl-Vertrag sowie damit in Zusammenhang stehende Schadensersatzklagen. 1999 wurden bei ihm 384 Verfahren rechtshängig (bis 2006 rund 4000 Entscheidungen). Seine Zuständigkeit soll erweitert werden. Lit.: Brandt, K., Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Europäische Gericht erster Instanz (EuG), JuS 1994, 300; Kirschner, H./Klüpfel, K., Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, 2. A. 1998
Weitere Begriffe : Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt | Subjektive Unrechtselemente | Präqualifikation |
MMnews
|