Instanz (lat.: instare = drinstehen, eine Sache verfolgen); auch Rechtszug; die innerhalb des Instanzenweges zuständige Stelle (Gericht oder Verwaltung); gleichzeitig der entsprechende Verfahrensabschnitt im Rechtsstreit vor einem Gericht (vgl. Abbildungen S. 275 f.). Instanzenweg auch Instanzenzug; vorgeschriebene Reihenfolge der zur Entscheidung bzw. Nachprüfung einer Entscheidung in einer Rechtssache zuständigen Gerichte oder Behörden (I. in Straf- und Zivilsachen vgl. Abbildungen S. 275 f.).
Weitere Begriffe : Kommunalverfassungsstreitverfahren | Bauvorhaben | Anwendbarkeit deutschen Strafrechts |
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