Gesamthandsforderung ist eine Forderung der Gesamthandsgemeinschaft, über die nicht der einzelne Gesamthänder allein, sondern nur zusammen mit den übrigen Berechtigten verfügen kann. Der einzelne kann jedoch auf Leistung an alle klagen.
Weitere Begriffe : Gelegenheitstäter | Subjektionstheorie | Duldung |
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