Gesandter

mindere Form des Botschafters, heute kaum mehr gebräuchlich.

im weiteren Sinne ist der diplomatische Vertreter eines Staates bei einem anderen Staat oder einer internationalen Organisation. Im engeren Sinn ist G. ein Angehöriger der zweiten der seit dem 19. Jh. unterschiedenen vier - jetzt drei - Rangklassen der diplomatischen Vertreter, die sich in Botschafter und apostolische Nuntien, Gesandte i. e.S. und apostolische Intemuntien (Ministerresidenten) sowie Geschäftsträger gliedern. Die Botschafter und Gesandte i.e.S. werden beim Staatsoberhaupt beglaubigt. Die Bestimmung der Rangklasse seines diplomatischen Vertreters steht dem Entsendestaat zu. Der Gesandte hat diplomatischen Schutz.

Diplomat.




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