geschäftliche BezeichnungDurch das MarkenG werden Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben geschützt (§ 1 MarkenG). Geschäftliche Bezeichnungen sind nach § 5 Abs. 1 MarkenG Unternehmenskennzeichen und Werktitel.
Weitere Begriffe : Oberlandesgericht (OLG) | Römisches Recht | Möglichkeit der Maßnahme |
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