GeschäftsbezeichnungName, der auf ein Unternehmen deutet und welchen im Gegensatz zur Firma auch Nichtkaufleute führen dürfen. Der Geschäftsbezeichnung kommt kein firmenrechtlicher Schutz (Firmenschutz) zu, wohl aber der Markenschutz (§§ 5,15 MarkenG), Namensschutz (§ 12 BGB) und der wettbewerbsrechtliche Schutz (§§ 1,3 UWG).
Weitere Begriffe : Zuweisungsgehalt | Bekenntnisfreiheit | Kabinettsvorlagen |
MMnews
|