Geschäftsguthaben
ist der sich in seiner Obergrenze aus dem Geschäftsanteil ergebende Geldbetrag, mit dem ein Genosse an einer Genossenschaft tatsächlich beteiligt ist. Lit.: Glenk, H., Die eingetragene Genossenschaft, 1996
ist der Geldbetrag, mit dem das Mitglied einer Genossenschaft tatsächlich an der Genossenschaft beteiligt ist. Das G. ist nie höher als der Geschäftsanteil des Mitglieds; es besteht aus der geleisteten Einlage und dem nicht abgehobenen Gewinn unter Abzug des Verlustes. Das G. entspricht etwa dem Kapitalanteil. Das G. bestimmt den Abfindungsanspruch des Mitglieds, wenn er aus der Genossenschaft ausscheidet oder wenn diese aufgelöst wird.
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