Gesetz im formellen Sinne

(Parlamentsgesetz): jede Rechtsnorm, die von den für die Gesetzgebung vorgesehenen Organen im von der Verfassung vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen
ist (daher nicht die Rechtsverordnung oder die Satzung von der Exekutive). Obwohl die meisten Gesetze im formellen Sinne auch Gesetze im materiellen Sinne sind, gibt es einige Ausnahmen. So enthält z. B. das Haushaltsgesetz keine materiellen Regelungen, die nach außen wirken.




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