getarnte WerbungFallgruppe einer unlauteren geschäftlichen Handlung, geregelt in §4 Nr.3 UWG. Die Regelung umfasst alle geschäftlichen Handlungen, bei denen der werbende Charakter und die damit verbundene subjektive Prägung nicht offen gelegt werden. Erscheinungsformen sind insbesondere die redaktionelle Werbung und das Product-Placement.
Weitere Begriffe : Familienrechtliche Rechtsverhältnisse | Sicherungsübereignung | Telegraphengeheimnis, Beschränkung des |
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