Gliedstaaten die Einzelstaaten, die zusammen den Bundesstaat bilden. Im echten Bundesstaat haben die G. originäre Staatsgewalt in ihrem Gebiet und für ihre Angehörigen.
Weitere Begriffe : Europäische Akte, Einheitliche (EEA) | Staatsauftragsangelegenheit | Fron, Fronde |
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