Glossator ist der Verfasser einer Glosse (Worterklärung) (insbesondere der mittelalterliche oberitalienische Rechtswissenschaftler, der seit etwa 1100 [bis ungefähr 1230) vor allem die römischen und kanonischen Rechtsquellen mit Glossen versieht[z. B. Imerius, Bulgarus, Hugo, Jacobus, Martinus]). Lit.: Lange, H., Römisches Recht im Mittelalter, 1997
Weitere Begriffe : Schmalspurbahn | Bodenschätze | Aktivierende Leistungen |
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