Grad

(Schritt) ist das Maß zur Bestimmung der Nähe der Verwandtschaft, das auf die Zahl der vermittelnden Geburten abstellt. Akademischer G. ist die auf Grund wissenschaftlicher Qualifikation von einer staatlichen Hochschule kraft staatlicher Ermächtigung verliehene, dem Namen hinzufüg- bare öffentliche Würde (z.B. Doktorgrad, Diplomgrad). Der akademische G. kann auch ehrenhalber verliehen werden (z.B. Ehrendoktor, Verleihung kann kollusiv sein z.B. an einen Geldwäscher oder Paten). Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007; Zimmerling, W., Akademische Grade und Titel, 2. A. 1995




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