großer Senat
Senat, großer
bei den obersten Bundesgerichten sowie auch beim Bayer. Obersten Landesgericht gebildeter Spruchkörper zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; tritt z. B. zusammen, wenn ein Senat von der Rechtsansicht eines anderen Senats abweichen will. Vgl. auch Bundesgerichtshof Vereinigte Grosse Senate.
Im Arbeitsrecht:
Bundesarbeitsgericht.
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