Grundpflege

Im Sozialrecht :

Die Grundpflege umfasst in der sozialen Pflegeversicherung die Pflegeverrichtungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Zuordnung zur Grundpflege ist bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufe von Bedeutung.




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