Grundrechtskollision
Grundrechte.
entstehen, wenn die Grundrechte verschiedener Grundrechtsträger bei der Ausübung miteinander in Konflikt geraten. So kann z.B. die Kunstfreiheit einer Person mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einer anderen kollidieren. Die Lösung solcher Konflikte erfordert im Einzelfall eine sorgfältige Güterabwägung. Dabei ist zu prüfen, welchem der kollidierenden Schutzgüter nach Lage der Dinge ein grösseres Gewicht zukommt. In der Entscheidung sollte möglichst keines der widerstreitenden Grundrechte völlig verdrängt werden. Vielmehr ist ein Ausgleich anzustreben, der zu grösstmöglicher Wirksamkeit der Grundrechtsordnung führt.
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