Güterabwägung der Vergleich des Wertes zweier Güter. Ist erforderlich, wenn ein Gut nur auf Kosten des anderen gerettet werden kann; dann darf nur das geringerwertige Gut zu Gunsten des höherwertigen verletzt werden (z.B. beim Notstand; Benutzung eines fremden Autos, um Schwerverletzten ins Krankenhaus zu bringen).
Weitere Begriffe : Juristische Personen des öffentlichen Rechts | Lohngleichheit | existenzvernichtender Eingriff |
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