Güteantragbei einer Gütestelle eingebrachter Antrag auf aussergerichtliche Schlichtung eines Rechtsstreits. G. unterbricht die Verjährung; §§ 209 Abs. 2, 212a BGB.
Weitere Begriffe : Verbrechen | Stellvertretung | Unverletzlichkeit der Person, der Freiheit, der Wohnung |
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