Gutschein

ist die einfache Urkunde über ein Recht. Sie kann Inhaberzeichen oder Schuldschein sein. Des Öfteren wird statt Geld ein G. ausgegeben. Lit.: Senjf, H., Die Gutscheine, 2003

ist eine Urkunde, die je nach den Umständen ein Inhaberzeichen oder ein Schuldschein sein kann.




Vorheriger Fachbegriff: Gutsbezirk | Nächster Fachbegriff: Gutschrift


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen