Gutsherrschaft

ein von dem (adligen) Gutsherrn einheitlich bewirtschafteter Grossgrundbesitz (der oft, bes. in Ostdeutschland, durch Einziehung von Gütern abhängiger Bauern abgerundet wurde). Die G. trat seit dem 16. Jh. im Osten Deutschlands an die Stelle der Grundherrschaft. Sie zeichnet sich durch geschlossenen Besitz und Ortsherrschaft über die leibeigenen Bauern aus.

ist im frühneuzeitlichen Recht Ostmitteleuropas der geschlossene, in Eigenwirtschaft durch Tagelöhner bewirtschaftete Großgrundbesitz, wobei der Eigentümer meist auch die unteren hoheitlichen Funktionen (Gerichtsbarkeit, Polizei) ausübt. Lit.: Köhler, G., Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005; Maur, E., Gutsherrschaft, 2001




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