Grundherrschaft rechtliche Organisationsform des mittelalterlichen Grossgrundbesitzes. Das Land, meist Streubesitz, wurde von den Hintersassen bewirtschaftet, über die der Grundherr die öffentlichen Verwaltungsbefugnisse, einschl. Gerichtsbarkeit, ausübte. Mittelpunkt der Höfe war der Sal-oder Fronhof, den ein herrschaftlich bestellter Beamter, ein Meier (Meierrecht), bewirtschaftete. Gutsherrschaft.
Weitere Begriffe : Altersteilzeit | CIV | Hauptvermächtnisnehmer |
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