Haager Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige(Haager Minderjährigenschutzabkommen), Abk. MSA: Abkommen vom 5. 10.1961 (BGBl. 1971 II, 217), das vielfältige Schutzmaßnahmen für alle Minderjährigen in den Mitgliedstaaten vorsieht. Grundsätzlich sind die Behörden des Staates, in dem der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dafür verantwortlich, Maßnahmen zum Schutz der Person und des Vermögens des Minderjährigen zu treffen. Die Behörden wenden das Recht des Aufenthaltsstaates des Minderjährigen (lex fori) an.
Weitere Begriffe : Anlaufhemmung | Ab initio nullum semper nullum | Gemeindewaisenrat |
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