Lex fori
Grundsatz des internationalen Verfahrensrechts: das Verfahren bei Streitigkeiten, wo internationales Privatrecht anzuwenden ist, richtet sich nach den Prozessgesetzen, die am Gerichtsort gelten.
([lat.] Gesetz des Gerichts, Recht des Gerichtsorts) ist im internationalen Privatrecht die möglicherweise anzuwendende Rechtsordnung des Entscheidungsorts. Lit.: Jaeckel, F., Die Reichweite der lex fori, 1995; Hsieh, C., Die Begrenzung der Anwendung des Deliktsstatuts, 2003
Recht des Gerichtsortes. Im internationalen Zivilverfahrensrecht gilt das „lex fori”-Prinzip, d. h., angewendet wird das Recht des Ortes, an dem das Verfahren durchgeführt wird.
Gesetz, das am Gerichtsort gilt; s. a. Internationales Privatrecht (1).
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