Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (Haager Kindesentführungsabkommen): Abkommen vom 25.10.1980, das zum Ziel hat, die sofortige Rückgabe widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder sicherzustellen und zu gewährleisten, dass das in einem Vertragsstaat bestehende Sorgerecht und Recht zum persönlichen Umgang in den anderen Vertragsstaaten beachtet wird. In Deutschland ist das Abkommen am 1. 12. 1990 in Kraft getreten.
Weitere Begriffe : Nacherbenvermerk | Überstaatliches Recht | Zweites Deutsches Fernsehen |
MMnews
|