Hammelsprung

parlamentarisches Abstimmungsverfahren, das angewandt wird, wenn sich der Sitzungsvorstand über das Ergebnis einer Abstimmung, auch nach der Gegenprobe, nicht einig ist. Erfolgt, indem die Abgeordneten den Sitzungssaal zunächst verlassen und sodann durch eine mit „ja", „nein" oder „Enthaltung" gekennzeichnete Tür wieder betreten und dabei gezählt werden.

parlamentarisches Abstimmungsverfahren: Abgeordnete bekunden ihre Entscheidung mit dem Gang durch verschiedene Türen ("Ja", "Nein", Stimmenthaltung) des Sitzungssaales. H. wird durchgeführt, wenn kein eindeutiges Abstimmungsergebnis durch Handaufheben oder Aufstehen zu erreichen ist. Abstimmung.

(§51 GO-BTag) ist das Verfahren zur Ermittlung eines Abstimmungsergebnisses, bei dem die Abgeordneten den Sitzungssaal durch eine von drei mit ja, nein, oder Enthaltung gekennzeichneten Türen betreten und dabei gezählt werden.

Abstimmungen im Bundestag.

wird ein besonderes Verfahren bei der Abstimmung in einem Parlament genannt. Ist der Sitzungsvorstand bei Abstimmung durch Handzeichen oder Aufstehen über das Ergebnis im Zweifel, so wird in der Weise erneut abgestimmt, dass alle Abgeordneten den Sitzungssaal verlassen und ihn durch drei verschiedene Türen wieder betreten, je nachdem, ob sie mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen oder sich der Stimme enthalten. Der Name H. geht auf ein Bild über einer Abstimmungstür im Berliner Reichstagsgebäude zurück, das Polyphem beim Zählen seiner Hammel darstellt, an deren Bäuche geklammert Odysseus und seine Gefährten entkommen.




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