Handist der zum Greifen geeignete Körperteil eines Primaten. Öffentliche H. ist die Bezeichnung für die Gesamtheit der juristischen Personen des öffentlichen Rechts in ihrer Eigenschaft als Teilnehmer am allgemeinen Wirtschaftsverkehr. Lit.: Seer, R., Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit der öffentlichen Hand, 2002
Weitere Begriffe : Billigungsfrist | Vorlagepflicht | Erbenbestimmung |
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