Handlungspflichtist die Pflicht (Verpflichtung), eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Sie ist eine Verhaltenspflicht und steht im Gegensatz zur Unterlassungspflicht. Sie kann auf Gesetz (bzw. sonstigem Recht), hoheitlicher Einzelanordnung oder Rechtsgeschäft beruhen.
Weitere Begriffe : Grunddienstbarkeit | Sehvermögen, Verlust des | Verfassungsrevision |
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