Hare-Niemeyersches Sitzverteilungsverfahrenist das Verfahren der Verteilung der Sitze (Mandate) eines Parlaments oder eines sonstigen Gremiums, bei dem die Zahl der zu vergebenden Sitze mit den auf eine Liste abgegebenen Stimmen vervielfacht und dann durch die Gesamtzahl aller für die Sitzverteilung maßgeblichen Stimmen geteilt wird. Falls hinter dem Komma der sich dabei ergebenden Sitzzahl eine Bruchstelle verbleibt, werden die restlichen Sitze in der Reihenfolge der Höhe der Bruchteile vergeben. (Sind z.B. von 110000 gültigen Stimmen 60000 auf A, 30000 auf B, 10000 auf C und die restlichen auf Gruppierungen entfallen, die unter die Fünfprozentklausel fallen, und sind 50 Sitze zu vergeben, so erhalten A 50 x 60000 : 100000 = 30, B 50 x 30000 : 100000 = 15 und C 50 x 10000 : 100000 = 5 Sitze.) Hierbei können kleinere Parteien, die an der Sitz Verteilung teilnehmen, günstiger abschneiden als nach dem d’Hondt- sehen Höchstzahl verfahren. Sainte-Lague-Sche- perssches Sitzzuteilungsverfahren
Weitere Begriffe : Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Sozialrecht | einstweilige Verfügung | Zwangs- und Bannrechte |
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