Hauptforderung

bei der Aufrechnung die Forderung, gegen die aufgerechnet wird (im Gegensatz zur Gegenforderung, mit der aufgerechnet wird); allgemein auch die hauptsächliche Forderung im Gegensatz zur Nebenforderung.

ist bei der Aufrechnung die Forderung (des Gläubigers), gegen die der Schuldner aufrechnet (§ 387 BGB). Sie steht im Gegensatz zur Gegenforderung (des aufrechnenden Schuldners). Daneben kann H. auch die Grundforderung im Gegensatz zu Nebenforderungen sein.




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