Nebenforderung

Neben einer Hauptforderung kann eine N. derart bestehen, dass sie nur zur Unterstützung der ersteren dient und ohne jene nicht besteht. Beispiel: beim Versendungskauf besteht die Versendungspflicht nur, soweit überhaupt eine Leistungspflicht besteht; Zinsansprüche hängen vom Bestehen der Hauptforderung ab.

ist eine Forderung, die abhängig aus einem anderen Anspruch (Hauptanspruch) entstanden ist und neben diesem geltend gemacht wird. Es kann sich um Zinsen, Nutzungen oder (Prozess-)Kosten handeln. Eine N. kann im Prozess zur Hauptsache gehören oder werden.




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