Nebenforderung Neben einer Hauptforderung kann eine N. derart bestehen, dass sie nur zur Unterstützung der ersteren dient und ohne jene nicht besteht. Beispiel: beim Versendungskauf besteht die Versendungspflicht nur, soweit überhaupt eine Leistungspflicht besteht; Zinsansprüche hängen vom Bestehen der Hauptforderung ab.
Weitere Begriffe : Aussetzung der Zwangsvollstreckung | Verwerfungsmonopol des BverfG | Selbstleseverfahren |
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