Hauptschule

1. Die H. begann ursprünglich als weiterführende Schule mit dem 5., in Berlin, Brandenburg und Hamburg nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts (s. Schulrecht, Schulwesen, 3) mit dem 7. Schuljahr und endete je nach Dauer der Schulpflicht mit dem 9. oder 10. Schuljahr. Die H. vermittelte eine allgemeine Grundbildung in Orientierung auf die Arbeitswelt. Grundschule und H. waren häufig zu einer Schuleinheit zusammengefasst und entsprachen in dieser Form der früheren Volksschule.

2. In der neuesten Entwicklung ist die H. häufig mit anderen Schularten, i. d. R. mit der Realschule zusammengefasst oder wird neu ausgerichtet. In Baden-Württemberg wird die H. zur Werkrealschule umgebaut, in Bayern sollen die H. künftig als Mittelschulen zusätzliche Fächer anbieten und zu einem mittleren Abschluss führen. In Brandenburg und Bremen sollen H. in die dortigen Oberschulen integriert werden, in Hamburg künftig in die sog. Stadtteilschulen. In Mecklenburg-Vorpommern sind H. und Realschule zur Regionalschule zusammengefasst, in Nordrhein-Westfalen können H. und Realschule als Verbundschule kooperieren. In Rheinland-Pfalz und im Saarland sind die H. in die Realschule integriert, die sich dort Realschule plus oder Erweiterte Realschule nennt. In Sachsen sind H. und Realschule in der Mittelschule zusammengefasst. In Sachsen-Anhalt geht die H. mit der Realschule in der Sekundarschule auf, in Thüringen sind H. und Realschule in der Regelschule zusammengefasst.




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