Hausarbeitist die zu Hause durchgeführte Arbeit. In der juristischen Ausbildung ist H. die nicht unter Aufsicht verfasste Bearbeitung einer Aufgabe. Sie setzt die wissenschaftliche Verarbeitung von Literatur voraus (Literaturverzeichnis, Anmerkungen), doch ist ihre persönliche Erstellung kaum überprüfbar, weswegen sie seit 2002 in der Staatsprüfung aufgegeben wird. Lit.: Köhler, G., Wie werde ich Jurist?, 5. A. 2007; Poppe, Häufige Fehler in der praktischen häuslichen Arbeit, JA 1992, Übungsblätter für Referendare 60
Weitere Begriffe : Auskunft, Haftung für Auskunft | Sale-and-Lease-Back | Mieterhöhung |
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