Hausarbeit

ist die zu Hause durchgeführte Arbeit. In der juristischen Ausbildung ist H. die nicht unter Aufsicht verfasste Bearbeitung einer Aufgabe. Sie setzt die wissenschaftliche Verarbeitung von Literatur voraus (Literaturverzeichnis, Anmerkungen), doch ist ihre persönliche Erstellung kaum überprüfbar, weswegen sie seit 2002 in der Staatsprüfung aufgegeben wird. Lit.: Köhler, G., Wie werde ich Jurist?, 5. A. 2007; Poppe, Häufige Fehler in der praktischen häuslichen Arbeit, JA 1992, Übungsblätter für Referendare 60




Vorheriger Fachbegriff: Hausangestellte | Nächster Fachbegriff: Hausarbeitstag


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen