Hausangestellte sind Arbeitnehmer, die für einen fremden Haushalt Arbeit leisten und in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Keine H.n sind z. B. stundenweise beschäftigte Putz-, Zugeh- oder Aufwartefrauen. Für den Arbeitsvertrag (Arbeitsverhältnis) gilt heute das BGB (früher die Gesindeordnung). Die H.n unterliegen der Sozialversicherung (als Arbeiter), nicht aber dem allgemeinen Kündigungsschutz und der Arbeitszeitordnung. Dafür bestehen Richtlinien des Bundesarbeitsministers über u.a. Arbeits- und Freizeit, Entgelt und Kündigung. Für Streitigkeiten ist das Arbeitsgericht zuständig.
Weitere Begriffe : Dr. iur. utr | Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Fusionskontrollverordnung |
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