Hausbuch in der DDR

vom Hausbesitzer zu führendes An- und Abmeldebuch, in das alle (Daueroder Kurz-) Besuche der Hausgäste einzutragen sind. Die Eintragungen sind dem zuständigen Polizeirevier mitzuteilen. Das H. dient der politischen Überwachung aller Reisenden und Umziehenden.




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