Haushaltsfreibetrag Dieser Freibetrag wurde unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Alleinstehenden mit Kind gewährt (§ 32 Abs. 7 EStG a. E) und bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt. Mit den Neuregelungen zum Familienleistungsausgleich wurde aufgrund der vom BVerfG geforderten Gleichbehandlung aller Eltern der Freibetrag ab 2002 grundsätzlich abgeschafft bzw die stufenweise Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages zu Lasten
Weitere Begriffe : Gastwirtehaftung | Funkwesen | Stationierungsschaden |
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