Haushaltsgrundsätze

Haushaltsrecht (8).

ist der für eine geordnete Führung eines Haushalts allgemein anerkannte grundlegende Rechtssatz. Die Haushaltsgrundsätze sind teilweise in Art. 110 GG, teilweise in besonderen Gesetzen niedergelegt (Haushaltsgrundsätzege- setz, Bundeshaushaltsordnung). Die wichtigsten Haushaltsgrundsätze sind die Vollständigkeit der Veranschlagung aller Einnahmen und Ausgaben, die Beschränkung auf einen Haushaltsplan für jedes Jahr, die Gesamtdeckung (alle Einnahmen dienen als Deckung für alle Ausgaben), die Vorhe- rigkeit, die Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit sowie der formale Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben. Lit.: Heller, R., Haushaltsgrundsätze, 1998




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