Rechtssatz

zunächst die konkrete Rechtsvorschrift, dann auch die darin enthaltene Verhaltensnorm, also Gebot oder Verbot (Rechtsnorm).

ist der Recht in Sprache ausdrückende, meist aus Tatbestand und Rechtsfolge bestehende Satz. Rechtsnorm Lit.: Jaag, T., Die Abgrenzung zwischen Rechtssatz und Einzelakt, 1985; Köbler, G., Die Anfängerübung, 7. A. 1995

ist ein anderer Ausdruck für Rechtsnorm, der insbes. verwendet wird, um den Gegensatz von Gesetz im materiellen Sinne (das „Rechtssatzqualität“ besitzt) und Verwaltungsvorschriften zu kennzeichnen.




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