Hebesatz
Gewerbesteuer.
(§§ 16 GewStG, 25 GrStG) ist ein Prozentsatz, mit dem der Steuermessbetrag der Gewerbesteuer und Grundsteuer zur Berechnung der Steuerschuld zu vervielfältigen ist. Lit.: Heckt, W., Zur Begrenzung des Realsteuer- Hebesatzrechts der Gemeinden, 1981
Gewerbesteuer.
ist der für die Erhebung der Gewerbe- oder Grundsteuer von den Gemeinden für jedes Rechnungsjahr festzusetzende Vomhundertsatz, mit dem der Steuermessbetrag zwecks Berechnung der Steuerschuld zu vervielfältigen ist (§ 16 GewStG, § 25 GrStG).
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